
Seit Mai 2025 hat Deutschland ein neues Ministerium für Raumfahrt. Raumfahrt ist für die Ministerin Dorothee Bär nicht nur für die nationale Sicherheit und Navigation, sondern auch als Innovationstreiber für die Wirtschaft von besonderer Bedeutung in der aktuellen Zeit. Doch während Regierungen die Raumfahrt vorantreiben, über Mondbasen nachdenken und private Unternehmen wie SpaceX Raketen starten, stellen sich dringende Fragen: Wer darf was im All? Gibt es Eigentumsrechte an Asteroiden? Und was passiert eigentlich, wenn ein Astronaut einem anderen die Zahnpasta klaut?
„Der Weltraum ist kein rechtsfreier Raum – sondern ein staatenfreier.“
Seit den 1960er Jahren existieren internationale Verträge, die den Umgang mit dem All regeln sollen. Der Weltraumvertrag von 1967, initiiert von den Vereinten Nationen, legt fest, dass der Weltraum dem „Nutzen und Interesse aller Länder“ dienen soll und somit ein Gemeingut ist. „Der Weltraum ist kein rechtsfreier Raum – sondern ein staatenfreier.“ Diese Unterscheidung ist zentral, sagt Hobe: „Kein Staat kann sich den Weltraum aneignen. Das heißt aber nicht, dass es keine Rechtsregeln gibt.“
Es gibt fünf zentrale Abkommen: den Weltraumvertrag (1967), das Weltraumrettungsabkommen (1968), das Haftungsabkommen (1972), das Registrierungsabkommen (1975) und den Mondvertrag (1979). Letzterer wurde jedoch nie von den USA, Russland und China ratifiziert.
„Die Menschen nehmen ihr irdisches Recht mit nach oben.“, erklärt Hobe. „Wenn sich zum Beispiel ein amerikanischer und ein russischer Astronaut gegenseitig streiten, hängt es davon ab, in welchem Modul es passiert: das Recht des Moduls, das Recht des Täters oder des Opfers können angewandt werden.“ Mit Modul ist ein Teil der ISS gemeint. Die ISS ist zwar ein Kooperationsprojekt, aber die Zuständigkeiten sind genaustens geregelt. Die einzelnen Module, aus denen sie gebaut ist, sind weiterhin Eigentum der Staaten. Das umfasst auch die Rechtshoheit im Falle von beispielsweise Patenten für Erfindungen.

Seit 2015 sorgt der sogenannte US Commercial Space Launch Competitiveness Act für Aufsehen. Unterzeichnet von Präsident Obama, erlaubt er jeder Person mit amerikanischer Staatsangehörigkeit, Ressourcen im Weltraum abzubauen und als Eigentum zu deklarieren. Weitere Länder wie Luxemburg, Japan und Saudi Arabien haben ähnliche Festlegungen vorgesehen.
„Meines Erachtens nach [ist das] komplett völkerrechtswidrig,“ urteilt Hobe. „Kein Staat auf der Erde kann irgendwem Eigentum von irgendwelchen Ressourcen im All versprechen. Das geht über die eigene Rechtsmacht hinaus – ultra petita.“ Trotzdem haben inzwischen auch Luxemburg, die Vereinigten Arabischen Emirate und Japan ähnliche Gesetze erlassen. Ein globales Regelwerk, das Eigentumsfragen, Bergbaurechte oder Umweltschutz auf dem Mond regelt? Fehlanzeige.
Ultra petita, Lateinisch: „über das Begehrte hinaus“ – bedeutet, dass eine Instanz mehr entscheidet oder erlaubt, als ihr zusteht.
Zwar ist im Weltraumvertrag festgelegt, dass auch private Akteure Raumfahrt betreiben dürfen, jedoch nur unter staatlicher Aufsicht. Elon Musk braucht daher von der zuständigen US-Behörde für seine SpaceX-Missionen eine Genehmigung. „Im Falle eines Unfalls des Weltraumobjektes würden nach Weltraumrecht der Staat (die Vereinigten Staaten) haften. Daher muss [die Mission] versichert werden.“
Aktuelle wirtschaftliche Interessen umfassen den Abbau von seltenen Mineralien auf Himmelskörpern. Diese Ressourcen sind unter anderem für die Chipentwicklung von Bedeutung. Derzeit gibt es keinen Abbau und es wird nichts aus dem Weltraum mitgebracht. Die rechtliche Grundlage für den Abbau ist unsicher: „Es ist fraglich, ob nach bisherigem Recht der Abbau von Materialien auf Himmelskörpern zulässig ist“.
Wird nach aktuellen Bestrebungen eine Mondstation gebaut, so sieht die Rechtslage für die Nutzung der vorhandenen Ressourcen jedoch anders aus. Wenn die Ressourcen lediglich verwendet werden und sich dadurch nicht die „Zugewiesenheit zu Staaten oder Privatunternehmen” ändert, ist diese rechtlich zulässig, denn „Nutzung (auf Himmelskörpern) unterscheidet sich von Mitnehmen (auf die Erde)“.
Auch Rechte und Pflichten gegenüber fremden Lebensformen, analog zu Tierschutz- oder Umweltschutzgesetzen, liegen derzeit noch weit in der Zukunft. Hobe erklärt: „Das Recht, das wir haben, gilt für unser Sonnensystem. Wir wissen nicht, ob es anderes Leben gibt, wenn man sich vorstellt, wie unglaublich riesig der Weltraum ist. Da kann unser menschengemachtes Recht noch gar nicht gelten. Wir wissen nicht, ob es dort auch normativen Regelungen gibt”.
Der Weltraum ist durch internationale Verträge geregelt – doch viele davon sind veraltet oder werden ignoriert. Private Unternehmen und wirtschaftliche Interessen drängen in ein Gebiet, das eigentlich allen gehören sollte. „Wir brauchen dringend neue internationale Abkommen,“ fordert Hobe.
Von Anaïs Siebers
Beitrag erstellt am: 28.11.2025 um 19:44 Uhr
Letzte Änderung am: 28.11.2025 um 19:44 Uhr
Über Anaïs Siebers

… promoviert in Philosophie und hat einen Hintergrund in Informatik und Cognitive Science. Sie interessiert sich für Mensch-Maschine-Interaktion, künstliche Intelligenz, Kognition und Wissen. Auch Sprachen, Kulturen und die kleinen Eigenheiten, die jede von ihnen so besonders machen, faszinieren sie. In ihrer Freizeit malt sie gerne und probiert dabei oft neue Techniken und Motive aus.