Diese Woche sind Hochschulwahlen. Vom 09. bis 13. Dezember 2019 haben Studierende an der Universität zu Köln die Chance, sich durch unterschiedliche Gremien für ihre Interessen (Finanzen, Lehrangebot, Gleichberechtigung, et cetera) einzusetzen. Dabei unterliegen die Wahlen dem Hochschulgesetz (HSG) des jeweiligen Bundeslandes. Dieses verweist auf das Selbstverwaltungsrecht der Hochschulen, sowie weiteren Verordnungen der entsprechenden Bundesländer. Deutschlandweit fällt die Wahlbeteiligung an den Hochschulen für gewöhnlich jedoch gering aus. Die letzte Wahl hatte eine Beteiligung von 13,42%. Zur Veranschaulichung: 14% sind bei insgesamt 52.000 Studierenden 7.000 WählerInnen. Im Unialltag geht für die Wähler oft der Überblick über die Vielzahl der Stimmzettel verloren und welche Gruppen eigentlich für was verantwortlich sind. Damit auch die Motivation zur Wahl. Daher hier eine kurze Beschreibung der Gremien:
Das Studierendenparlament (StuPa) besteht aus 51 Mitgliedern. Diese werden jährlich von der Studierendenschaft gewählt. Die zur Wahl Stehenden entstammen der Studierendenschaft und sind in Hochschulgruppen organisiert, die in Form von sogenannten Listen auf dem Wahlzettel stehen. Während der Sitzungen des StuPa werden von den Abgeordneten Anträge gestellt, die im besten Falle in Beschlüssen münden. Das StuPa unterteilt sich wiederrum in Ausschüsse. Besonders wichtig sind da der Härtefallausschuss und der Haushaltsausschuss. Ersterer entscheidet über existenzielle Härtefallanträge und letzterer erstellt in Zusammenarbeit mit dem Finanzreferat des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) den Haushaltsplan der Studierendenschaft.
Der AStA wird vom StuPa gewählt und setzt sich aus zwei Vorsitzenden und diversen sogenannten Referaten zusammen. Die Referate teilen sich auf die Bereiche Religion & Politik, Finanzen, Soziales, Fachschaften, Öffentlichkeitsarbeit und Ökologie & Infrastruktur auf. Der AStA ist für die Ausführung der im StuPa entstandenen Beschlüsse verantwortlich. Innerhalb des AStA fällt der*dem Ersten Vorsitzenden eine besondere Rolle zu. So ist die*der Erste Vorsitzende die rechtliche Vertretung der Studierendenschaft und gibt die Richtlinien für die Politik des AStA an.
Zu den Aufgaben des Senats gehören mehrheitlich das Aussprechen von Empfehlungen und Stellungnahmen. Außerdem bedarf es seiner Zustimmung bei diversen Entscheidungen des Rektorats der Universität wie zum Beispiel bei der Besetzung einer Professur. Innerhalb des Senats machen die VertreterInnen der Studierendenschaft jedoch nur eine Minderheit aus: von siebzehn stimmberechtigten Mitgliedern sind drei studentische VertreterInnen.
Der SHK-Rat besteht aus sechs Mitgliedern, welche von der Studierendenschaft gewählt werden. Aufgabe des SHK-Rates ist es, sich um die Belange studentischer Hilfskräfte zu kümmern.
Auf Fakultätsebene kümmern sich die 15 Mitglieder der Fakultätsvertretung um Satzung, Haushalt und wählt zudem den Fachschaftsrat. Alle Studierenden sind Teil der Fachschaft ihrer Studienfächer. Wenn unter Studierenden gemeinhin von der „Fachschaft“ gesprochen wird, bezieht man sich auf den Fachschaftsrat. Der Fachschaftsrat hat die Aufgabe, die Interessen der Studierenden auf Fachebene zu vertreten. Beispielsweise organisiert der Fachschaftsrat die Einführungswoche.
Die Gleichstellungskommission arbeitet bewusst gegen Geschlechterdiskriminierung an der Universität, indem je ein Mann und eine Frau zusammen gewählt werden. Sie beinhaltet neben studentischen VertreterInnen auch ProfessorInnen und akademische MitarbeiterInnen. Die Gleichstellungskommission wählt, berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte.
Die Engere Fakultät, mit Vorsitz des Dekans, ist an der Philosophischen Fakultät aus 15 festen Mitgliedern zusammengesetzt, davon sind drei studentisch. Dazu gibt es noch BeraterInnen, die in ihrer Anzahl variieren können. Fakultätsintern ist das die wichtigste Instanz, da die hier getroffenen Entscheidungen Einfluss auf Prüfungsordnungen und Lehrstühle nehmen, aber auch Finanzen der Fakultäten im Fokus stehen.
Bei weiterem Interesse hier die Erinnerung an die Informationsmail vom 20. November 2019 und der Verweis auf den offiziellen Blog des Wahlausschusses. Die Wahlzeitung bietet der Studierendenschaft eine umfangreiche Orientierung zum Wahlsystem, inklusive der konkreten Wahlprogramme der Hochschulgruppen bzw. der zur Wahl stehenden Listen. Für direkten Kontakt mit den Mitgliedern der sogenannten Listen stehen Wahlstände bereit. Zudem noch der Hinweis, dass unser Social-Media-Team die Wahlen aktiv verfolgt. Ein Blick auf unser Instagram-Profil @philtrat.koeln lohnt sich!
Von Özgün Kaya und Vanessa Krebs
Beitrag erstellt am: 09.12.2019 um 13:42 Uhr
Letzte Änderung am: 09.12.2019 um 16:05 Uhr
Über Özgün Kaya
… studiert Philosophie und Geschichte. Am liebsten sieht er Filme.