Medizinisches Cannabis

Cannabis auf Teller
Immer noch umstritten ist die Legalisierung von Cannabis. Ihre Wirkung als Heilpflanze gilt aber als bewiesen. Foto: cheifyc / pixabay.com / Pixabay License

Ein Jahr nach der Gesetzesänderung werfen wir einen Blick zurück.

Schon längst hat Cannabis seinen schlechten Ruf als harte Einstiegsdroge weitgehend verloren. Das veranlasste den Bundestag dazu die Regelung für medizinisches Cannabis im Frühjahr 2017 zu lockern. Was hat sich in diesem Jahr nun für die Erkrankten verändert und wie wird medizinisches Cannabis eingesetzt?

Bis vor etwa einem Jahr war medizinisches Cannabis als Medikament nur für besonders schwer Erkrankte zugänglich. Wer beispielsweise als KrebspatientIn Cannabis als Schmerz- und Heilmittel einnehmen wollte, musste dazu einen Antrag bei der Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einreichen. Solch ein Antrag wurde nur in knapp 1000 Fällen bundesweit bewilligt, und somit war Cannabis als Medizin für lange Zeit auf legalem Wege unerreichbar. Aufgrund der bürokratischen Hürden konnten viele Erkrankte erst durch private Berührungspunkte mit Cannabis die heilende Wirkung erfahren.

Einer von ihnen ist Karsten, der in Wirklichkeit anders heißt. Er ist Ende zwanzig und Student an einer deutschen Hochschule. Ich treffe Karsten in einem Café. Er erzählt, dass er als junger Erwachsener an einem schweren Rückenleiden erkrankte und deswegen mehrmals im Krankenhaus lag. Wegen der anhaltenden Schmerzen und Krämpfe musste er über einen längeren Zeitraum schwere Schmerzmittel einnehmen. „Mit der Zeit spürte ich aber immer häufiger die Nebenwirkungen dieser Medikamente. Vor allem mein Magen hat darunter gelitten“, berichtet Karsten und rührt in seinem Kaffee.

Irgendwann kam er durch Zufall in Berührung mit Cannabis und stellte nach dem Konsum eine schmerzlindernde Wirkung fest. „Ich konnte das erste Mal nach Monaten wieder durchschlafen. Das hat mich dazu gebracht, nach und nach auf die Schmerzmittel zu verzichten und durch Cannabis zu ersetzen.“ Bei der Frage, ob er denn versucht habe, Cannabis als Medikament verschrieben zu bekommen, muss Karsten schmunzeln. Der Aufwand dafür sei enorm hoch gewesen und die Aussichten auf eine Bewilligung wiederum sehr gering. „Ich hatte gar keine andere Wahl, als Cannabis illegal zu erwerben. Schon damals habe ich mir eine Lockerung der gesetzlichen Vorschriften gewünscht, denn ein Krimineller war ich schließlich nicht.“

Bei über 80 Krankheiten ist eine positive Wirkung durch die Therapie mit Cannabis festgestellt worden

Nach verschiedenen Einschätzungen, unter anderem der Pharmaindustrie, ist Karsten einer von vielen Erkrankten, die diese Erfahrung gemacht haben. Denn abgesehen von der schmerzstillenden Wirkung sind mit Cannabis bei über 80 Krankheiten Verbesserungen bemerkt worden. Die bekanntesten Krankheiten, bei denen Cannabis als Heilpflanze eingesetzt wird, sind Multiple Sklerose, das Tourette-Syndrom sowie depressive Verstimmungen.

Doch auch für ADHS, Asthma, Epilepsie, Neurodermitis, Rheuma, das Reizdarmsyndrom und viele weitere Krankheiten hat man einen positiven Effekt feststellen können. Das berichtet unter anderem der Deutsche Hanfverband (DHV).

Weil die Wirkung von Cannabis als Heilpflanze erwiesen ist, sah sich auch die Bundesregierung dazu veranlasst, das entsprechende Gesetz im März 2017 zu ändern. Die Folge: Seit diesem Zeitpunkt wird Cannabis gehandelt wie jedes andere Medikament, das dem Betäubungsmittelgesetz unterliegt.

Das bedeutet, dass der behandelnde Arzt Cannabis, wenn er eine Therapie damit für sinnvoll erachtet, dieses per Rezept verschreiben kann. Dieses Rezept kann dann in der Apotheke eingelöst werden, die das Cannabis von einer Vertriebsfirma anfordert und nach einem Zeitraum von etwa 3 Wochen zugestellt bekommt.

Medizinisches Cannabis unterliegt strengsten hygienischen Vorschriften. Die weiblichen Cannabispflanzen, deren Blüten der heilende Wirkstoff THC innewohnt, werden von Beginn an unter sterilen Bedingungen gezüchtet und teilweise geklont, um eine optimale Wirkung zu garantieren.

Diese Herstellungsbedingungen sowie der Aufschlag der Apotheken sorgen dafür, dass Cannabis als Medikament extrem teuer ist. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist dementsprechend für die Erkrankten oft die einzige Möglichkeit, das hygienisch reine medizinische Cannabis zu sich nehmen zu können.

Was in der Theorie wie ein unproblematischer Vorgang aussieht, ist in der Praxis viel schwieriger

Fassen wir zusammen: Wer an einer der ausgewiesenen Krankheiten leidet, die mit medizinischem Cannabis therapiert werden kann, braucht einen Arzt, der dieser Therapie gegenüber offen eingestellt ist und ein Rezept ausstellt. Damit kann er/sie medizinisches Cannabis in der Apotheke erwerben und zahlt im Idealfall nicht den enorm hohen Preis, sofern die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Doch was in der Theorie wie ein relativ unproblematischer Vorgang aussieht, ist in der Praxis viel schwieriger. Das berichtet auch Karsten: Ob er denn jetzt einfacher an seine Medizin kommen würde, frage ich ihn. Er seufzt und erklärt, dass der Vorgang nach wie vor problematisch sei, obwohl die bürokratischen Hürden wegfallen. Die Probleme beginnen schon bei der Suche nach einem Arzt. „Woher soll man wissen, welcher Arzt die Beschwerden ernst nimmt und medizinisches Cannabis verschreibt? Da herrscht immer noch ein gewisses Misstrauen gegenüber der Intention“, meint Karsten.

Selbst wenn ein Arzt gefunden wird, der medizinisches Cannabis verschreibt, wären die Kosten für Selbstzahlende so enorm hoch, dass er sich das nicht leisten könne. „Was bringen mir fünf Gramm THC, wenn dafür ein Drittel meines monatlichen Budgets draufgeht? Dann habe ich kaum noch Geld, um etwas zu essen. Ich weiß, dass es theoretisch zwar eine Übernahme durch die Krankenkassen gibt, aber in der Praxis sind die wenigsten einer Kostenübernahme gegenüber positiv eingestellt.“ Auch der Anbau von Cannabis zum medizinischen Eigenbedarf sei nach wie vor illegal. „Dadurch ist es leider immer noch enorm schwierig, Cannabis als Medizin zu erwerben. Ich hoffe aber, dass die Gesetzesänderung langfristig dazu führt, dass ein Umdenken stattfindet.“

Von Eva Burghardt

Beitrag erstellt am: 09.05.2019 um 09:43 Uhr
Letzte Änderung am: 09.11.2019 um 13:05 Uhr