Über eines sind sich sowohl die VertreterInnen der Forschung als auch die der Verlage einig: Das neue Gesetz zum Urheberrecht für die Wissenschaftsgesellschaft schafft ab dem 01. März 2018 klarere Rahmenbedingungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Forschung und Bildung. Dabei betont Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, den Ausgleich, den das neue Gesetz schaffe. Während es einerseits den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken einfacher mache, sorge es andererseits aber auch für die angemessene Vergütung der Urheber. Die neuen Regelungen nehmen besonders Bezug auf die neuen Nutzungsmöglichkeiten, die durch das Internet entstanden sind. Während der Debatten zu der Gesetzgebung kamen seitens einiger Experten allerdings Zweifel an dem Kompromiss auf. VerlegerInnen befürchten die Gesetzesänderung ginge zu weit, wohingegen ExpertInnen aus der Forschung der Meinung sind, dass sie nicht weit genug reiche.
Fakt ist, dass ab dem 01. März 2018 15 Prozent eines Werkes über die E-Learning Plattform ILIAS den StudentInnen zugänglich gemacht werden dürfen – bisher waren dies circa 12 Prozent. Das neue Gesetz erlaubt es zudem Bibliotheken ihren Bestand zu digitalisieren, um diesen zu erhalten. Ein weiterer Punkt ist unter anderem die Möglichkeit zur Nutzung von Text- und Data-Mining, welches sich mit der automatisierten Auswertung urheberrechtlich geschützter Inhalte beschäftigt. Zugeständnisse werden den Zeitungsverlagen gemacht, da das Gesetz Presseerzeugnisse und Tageszeitungen ausschließt. Diese dürfen ab dem 01. März nicht mehr in ILIAS hochgeladen werden, allerdings gilt dies nicht rückwirkend. Zunächst ist die Gesetzesänderung auf fünf Jahre befristet und wird in vier Jahren vom Bundestag evaluiert. Dann entscheidet sich, ob das Gesetz dauerhaft in Kraft tritt oder es nochmals angepasst wird.
Große Veränderungen werden die StudentInnen nicht wahrnehmen. Einzig die neue Regelung zu der Auswertung von Presseerzeugnissen werden dazu führen, dass DozentInnen diese nicht mehr auf ILIAS hochladen, sondern über die Online-Präsenz der jeweiligen Pressefirmen abgerufen werden müssen. Langfristig werden durch das Text- und Data-Mining die E-Medien und deren Auswertungen, also beispielsweise das Stichwortsuchen in wissenschaftlichen Werken, verbessert werden. Mit der neuen Verhandlungsbasis, die das neue Gesetz schafft, sollten künftige Verhandlungen zwischen Verlagen und Universitäten reibungsloser verlaufen – Punkte, die im UrhWissG festgelegt werden, müssen nun nicht mehr verhandelt werden. Karl Nikolaus Peifer, Co-Direktor des Instituts für Medien- und Kommunikationsrecht, prognostiziert, dass das Gesetz durchaus „spürbare Auswirkungen für digitale Lehre und Forschung“ haben könne. Vor allem die Verlage würden durch das Gesetz zukünftig Anpassungen in ihren Tätigkeiten vornehmen, beispielsweise durch attraktivere Lizenzangebote oder Preissteigerungen. Wie viele Veränderungen das neue Gesetz zum Urheberrecht tatsächlich für StudentInnen mit sich bringt, wird sich wohl erst nach seiner Einführung feststellen lassen.
Detaillierte Bestimmungen zum neuen Urheberwissenschaftsgesetz: https://www.ilias.uni-koeln.de/ilias/goto.php?target=cat_2259361&client_id=uk
Interview mit Karl Nikolaus Peifer: https://www.jura.uni-koeln.de/14419.html?&tx_news_pi1[news]=5295&tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail
Von Lucas Lorenz
Beitrag erstellt am: 26.02.2018 um 10:54 Uhr
Letzte Änderung am: 10.11.2019 um 21:23 Uhr
Über Lucas Lorenz
… fährt gerne mit dem Fahrrad durch das Bergische Land und probiert sich gerne an neuen Anstiegen aus. Regelmäßig fährt er auch zur Universität. Dort studiert er Geschichte und Medienkulturwissenschaften ohne sich viele Gedanken zu machen, wie seine Laufbahn danach aussieht.