Durch die gesetzlich vorgeschriebene Reakkreditierung wurden die Studiengänge an der Universität reformiert und seit dem Wintersemester 2015/16 gelten neue Prüfungsordnungen. Die Erstsemester fangen direkt in den neuen Ordnungen an, während alle anderen Studierenden entweder bis zum Wintersemester 2017/18 ihr Studium nach alter Ordnung beenden, oder in die neue Prüfungsordnung wechseln. Ein Wechsel ist nur in beiden Studienfächern möglich und die Studierenden neuer Prüfungsordnung nutzen KLIPS 2.0 anstelle von KLIPS 1.0. Um das Verfahren übersichtlicher zu gestalten, gibt es seit Februar ein Migrationstool, das anzeigt, welche Leistungen in die neue Prüfungsordnung übernommen werden können.
Viele Studierende wollen lieber in der alten Prüfungsordnung bleiben, obwohl sie nicht wissen, ob sie bis zur Auslauffrist fertig werden oder sind unsicher, ob sich ein Wechsel lohnt. Das Tool und „Mappingtabellen“ helfen bei dieser Entscheidung. In einigen Studiengängen fallen im Vergleich zur alten Ordnung Prüfungsleistungen weg, es können aber auch zusätzliche Leistungen anfallen. Dies hängt von den jeweiligen Fächern und dem persönlichen Studienfortschritt ab. Das Prüfungsamt empfiehlt vor allem denjenigen, die im Wintersemester 2014/15 und Sommersemester 2015 angefangen haben, einen Wechsel. Die FachberaterInnen und das Prüfungsamt stehen den Studierenden als Ansprechpartner zur Verfügung und helfen auch bei den Anträgen. Die Bearbeitungszeiten sind individuell unterschiedlich, weshalb die Studierenden ihre Anträge frühzeitig im Wechselzeitraum abgeben sollten.
Von Anja Holtschneider
Beitrag erstellt am: 03.09.2016 um 16:21 Uhr
Letzte Änderung am: 17.11.2019 um 02:09 Uhr