Rausgekickt

Zeichnung einer Zeitung
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Mit dem Auslaufen der Lehramts-Prüfungsordnung von 2003 sind zahlreiche Studierende von der Zwangsexmatrikulation bedroht – nicht alle wissen Bescheid darüber.

Sie gehören zu einer aussterbenden Spezies an der Uni Köln: Lehramstsstudierende, die noch nach der alten Prüfungsordnung studieren. Die letzten verbliebenen von ihnen geraten nun zunehmend in Zugzwang, denn die Universität muss all diejeniegen, die das Staatsexamen im Wintersemester 2017 nicht bestanden haben werden, exmatrikulieren.

Diese Frist wurde nicht von der Universität Köln festgelegt, sondern wird durch Landeshochschulgesetz vorgeschrieben. Der Senat der Universität Köln reagierte im September 2011 mit einer Auslaufordnung auf diese Regelungen. Demnach müssen alle Lehramtsstudierenden, die nach der Landesprüfungsordnung aus dem Jahr 2003 (LPO 2003) studieren, bis 2016 ihr Studium abschließen. Lehramtsstudierende mit den Schulformen Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg und Sonderpädagogik müssen sich bis zum 31. Oktober 2016 zum Abschlusskolloquium anmelden, Lehramtsstudierende für Grund-, Haupt- und Realschulen bereits zum 31. Oktober 2015. Wer drei Fächer studiert, hat noch ein Semester weniger Zeit.

Leider sind jedoch nicht alle betroffenen Studierenden ausreichend über die Fristen informiert, wie Janine Jonelat, studentische Vertreterin im Senat, berichtet. Um dies zu ändern, hat das Prorektorat für Studium und Lehre eine Arbeitsgemeinschaft (AG) eingerichtet. Die AG besteht aus studentischen VertreterInnen sowie MitarbeiterInnen der Universitätsverwaltung. Sie versuchen durch eine möglichst vielfältige Herangehensweise kompetente Beratung zu gewährleisten. Sie organisieren Informationsveranstaltungen und stellen mögliche Vorgehensweisen und insbesondere die richtigen AnsprechpartnerInnen an der Uni vor.

Da es keine zentral zuständige Abteilung für die verschiedenen Probleme der Betroffenen gibt, kann es passieren, dass Studierende sowohl beim Fachbereich als auch bei der Zentralen Studienberatung und dem Prüfungsamt vorstellig werden müssen. „Wenn man mehr wissen will, muss man in die persönliche Sprechstunde gehen“sagt eine betroffene Studentin, die lieber anonym bleiben möchte. „Da sind aber nur total schwer Termine zu bekommen.“

Ein weiteres Projekt der AG ist ein Online-Fragebogen, über den Studierende Engpässe im Kursangebot angeben können. Der Fragebogen wird in den nächsten Wochen auf den Seiten der zentralen Studienberatung veröffentlicht.

Die Universität versucht außerdem, in Kooperation mit den verschiedenen Ministerien des Landes NRW in Kontakt zu bleiben, um Ratschläge bei Problemfällen zu bekommen.

Auch die StudierendenvertreterInnen wurden aktiv. In einem offenen Brief an das Landesschulministerium und das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung fordert das Studierendenparlament (StuPa) die Abschaffung der Auslauffrist, weil dies die Studierenden zu stark unter Druck setzt. Dass in einer solchen Situation keine Zeit bleibt für studentische Projekte oder Kurse, die nicht direkt studiumsrelevant sind, ist einleuchtend. „Man läuft den Scheinen hinterher und versucht, so schnell wie möglich alles hin zu kriegen“, erklärt eine betroffene Studentin aus dem siebten Semester. Sollte die Auslaufordnung bestehen bleiben, wünscht sich das StuPa zumindest die Möglichkeit, leichter in den Bachelor zu wechseln. Momentan ist nach erfolgter Prüfungsanmeldung ein Wechsel nicht mehr möglich. Auch Härtefälle werden aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nicht berücksichtigt. Dabei muss man nicht einmal durchgefallen sein: Wer nicht an der Prüfung teilnimmt, wird ebenfalls als „nicht bestanden“ kategorisiert. Auch Studierende mit Kind, die normalerweise viele Härtefallanträge bewilligt bekommen, können dadurch die Fristen nicht überschreiten, ohne exmatrikuliert zu werden.

Das Problem liegt jedoch auf landespolitischer Ebene, meint Janine Jonelat: „Die Uni hat schon das Beste für uns Studenten rausgeholt“ – mehr Spielraum bleibt aufgrund der Landesgesetze nicht.

Von Alina Finke

Beitrag erstellt am: 13.07.2014 um 17:21 Uhr
Letzte Änderung am: 02.12.2019 um 19:08 Uhr